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Förderung für Dachsanierung

BAFA, KfW, Steuerbonus und NRW-Landesprogramme: Mit der richtigen Förderstrategie reduzieren Sie die Kosten Ihrer Dachsanierung um bis zu 20%. Alle Programme, Voraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung finden Sie hier.

Diese Förderprogramme gibt es

Für die energetische Dachsanierung stehen mehrere Förderwege offen. Welcher der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab: Wird nur das Dach saniert oder gleichzeitig die Heizung getauscht? Nutzen Sie das Haus selbst? Ein Überblick über die vier wichtigsten Programme.

BAFA BEG-Einzelmaßnahmen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderung

15% + 5% iSFP-Bonus

Maximalbetrag

30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) pro Wohneinheit

Das BAFA fördert die energetische Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM). Die Dachdämmung muss einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen. Der Grundzuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte auf 20%.

Voraussetzungen:

  • U-Wert der Dachdämmung ≤ 0,14 W/(m²K)
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (dena-Liste)
  • Antrag MUSS vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Fachunternehmer mit Eintragung in die Handwerksrolle

KfW 458: Heizungsförderung mit Umfeldmaßnahmen

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderung

Bis 70% für Heizungstausch, Umfeldmaßnahmen anteilig

Maximalbetrag

30.000 € Grundförderung Heizung

Das KfW-Programm 458 fördert primär den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen. Wird im Zuge des Heizungstauschs auch das Dach gedämmt, kann die Dachdämmung als Umfeldmaßnahme mit beantragt werden. Die Fördersätze für den Heizungstausch setzen sich aus Grundförderung (30%), Klimageschwindigkeitsbonus (20%) und Einkommensbonus (30%) zusammen. Die Umfeldmaßnahmen werden mit dem gleichen Fördersatz bezuschusst.

Voraussetzungen:

  • Heizungstausch als Hauptmaßnahme erforderlich
  • Dachdämmung als Umfeldmaßnahme im selben Antrag
  • Antrag über das KfW-Kundenportal
  • Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
  • Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten

Steuerliche Absetzung nach §35c EStG

Alternative zur direkten Förderung

Förderung

20% über 3 Jahre

Maximalbetrag

40.000 € pro Objekt (max. 200.000 € förderfähige Kosten)

Selbstnutzende Eigentümer können energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Über drei Jahre werden insgesamt 20% der Kosten von der Steuerschuld abgezogen: Im ersten und zweiten Jahr jeweils 7%, im dritten Jahr 6%. Diese Option ist besonders interessant, wenn der Förderantrag versäumt wurde oder die Maßnahme bereits begonnen hat. Eine Kombination mit BAFA oder KfW ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum (mindestens 10 Jahre alt)
  • Durchführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung
  • Kein gleichzeitiger Bezug von BAFA- oder KfW-Förderung
  • Nachweis über die Steuererklärung
  • U-Wert-Anforderungen identisch mit BAFA (0,14 W/(m²K))

progres.nrw: Klimaschutztechnik

Landesprogramm Nordrhein-Westfalen

Förderung

Variabel, abhängig vom Programmteil

Maximalbetrag

Programmabhängig

Das Land NRW bietet über das Programm progres.nrw verschiedene Förderungen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Die konkreten Förderbedingungen und verfügbaren Mittel variieren je nach Programmaufruf. Es empfiehlt sich, die aktuelle Verfügbarkeit vor Antragstellung zu prüfen, da die Mittel begrenzt sind.

Voraussetzungen:

  • Standort des Gebäudes in Nordrhein-Westfalen
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • Aktuelle Programmverfügbarkeit prüfen
  • Kombination mit Bundesförderung teilweise möglich

Förderprogramm für Ihre Dachsanierung finden

Wir helfen bei der Wahl des richtigen Förderprogramms und koordinieren die Antragstellung.

Kosten berechnen

Welches Förderprogramm passt zu Ihnen?

Die Wahl des richtigen Förderprogramms hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Dieser Entscheidungsbaum hilft Ihnen, den passenden Förderweg zu finden.

Antrag immer vor der Beauftragung

Die wichtigste Regel bei allen Förderprogrammen: Der Förderantrag muss eingereicht sein, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Ein Verstoß gegen diese Reihenfolge führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs. Das gilt für BAFA, KfW und progres.nrw gleichermaßen.

Erlaubt ist das Einholen von Angeboten und der Abschluss eines Vertrags mit aufschiebender Bedingung (der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Förderbescheid vorliegt). Die steuerliche Absetzung nach §35c EStG bildet hier die Ausnahme: Da kein Antrag nötig ist, gibt es keine zeitliche Einschränkung.

Angebot einholen: erlaubtVertrag mit Bedingung: erlaubtBeauftragung ohne Antrag: Förderverlust

Ablauf der Förder-Antragstellung

Von der Energieberatung bis zur Auszahlung: So läuft die Antragstellung bei der BAFA-Förderung Schritt für Schritt ab.

1

Energieberatung beauftragen

Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste begutachtet Ihr Dach und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5% und hilft bei der optimalen Planung der Maßnahme.

2

Angebote einholen

Lassen Sie sich von qualifizierten Dachdeckerbetrieben Angebote erstellen. Wichtig: Die Angebote müssen die förderfähigen Kosten separat ausweisen und die technischen Anforderungen (U-Wert) bestätigen. Noch keinen Auftrag erteilen.

3

Förderantrag stellen

Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Förderantrag. Bei der BAFA erfolgt die Antragstellung online. Der Antrag muss zwingend VOR der Beauftragung des Handwerkers eingehen.

4

Zuwendungsbescheid abwarten

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt dürfen Sie den Handwerker beauftragen. Bei der BAFA können Sie alternativ nach Antragseingang auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen.

5

Maßnahme durchführen und abrechnen

Der Dachdeckerbetrieb führt die Sanierung durch. Nach Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Umsetzung. Die Verwendungsnachweise werden bei der BAFA eingereicht, anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Kombinierbarkeit der Programme

Nicht alle Förderprogramme lassen sich für dieselbe Maßnahme kombinieren. Diese Übersicht zeigt, welche Kombinationen möglich sind und wo Ausschlüsse gelten.

Programm A

Programm B

Kombinierbar?

BAFA BEG-EM

KfW 458

Nein

Nicht für dieselbe Maßnahme. BAFA für Dach, KfW für Heizung ist möglich.

BAFA BEG-EM

§35c EStG

Nein

Für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Entweder Zuschuss oder Steuerbonus.

BAFA BEG-EM

progres.nrw

Ja

Grundsätzlich kombinierbar, Gesamtförderung darf die Kosten nicht übersteigen.

KfW 458

§35c EStG

Nein

Für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Verschiedene Maßnahmen am Gebäude sind möglich.

§35c EStG

progres.nrw

Nein

Steuerliche Förderung schließt andere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Maßnahme aus.

Rechenbeispiel: Dachdämmung mit BAFA-Förderung

So wirkt sich die BAFA-Förderung auf die Kosten einer typischen Dachdämmung aus. Das Beispiel zeigt ein Einfamilienhaus mit Aufsparrendämmung.

Dachfläche120 m²
Aufsparrendämmung inkl. Neueindeckungca. 35.000 €
Energieberatung + iSFPca. 2.000 € (separat förderfähig)
BAFA-Zuschuss (20% mit iSFP)ca. 7.000 €
Eigenanteil nach Förderungca. 28.000 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Dachkonstruktion, dem gewählten Material und den Gegebenheiten vor Ort ab.

Förderung optimal nutzen

Wir koordinieren die Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten.

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