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Dachdämmung Förderung 2026

Bis zu 20% Zuschuss vom BAFA oder 20% Steuerermäßigung: Die Dachdämmung wird mit mehreren Programmen gefördert. Hier erfahren Sie, welches Programm zu Ihrer Situation passt und wie der Antragsprozess abläuft.

Welche Förderprogramme gibt es?

Drei Programme fördern die Dachdämmung: ein direkter Zuschuss, ein Steuerbonus und ein zinsgünstiger Kredit. Sie unterscheiden sich in Zielgruppe, Förderhöhe und Voraussetzungen.

BEG-EM Zuschuss (BAFA)

15% Zuschuss + 5% iSFP-Bonus

Max.: Bis 12.000 Euro pro Wohneinheit

Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Selbstnutzer und Vermieter)

§35c EStG Steuerbonus

20% über 3 Jahre von der Steuer

Max.: Bis 40.000 Euro pro Objekt

Nur selbstnutzende Eigentümer (mindestens 10 Jahre altes Gebäude)

KfW Ergänzungskredit (358/359)

Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 Euro

Max.: Zinsvorteil abhängig von Einkommen

Eigentümer mit bewilligtem BEG-Zuschuss und Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro

BEG-Einzelmaßnahmen: Zuschuss vom BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Dachdämmung als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM). Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt.

Position

Wert

Grundförderung Gebäudehülle

15%

iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan)

+5%

Maximaler Fördersatz

20%

Förderfähige Ausgaben ohne iSFP

30.000 Euro/WE/Jahr

Förderfähige Ausgaben mit iSFP

60.000 Euro/WE/Jahr

Max. Zuschuss ohne iSFP (15%)

4.500 Euro/WE

Max. Zuschuss mit iSFP (20%)

12.000 Euro/WE

Voraussetzungen für den BEG-Zuschuss

  • U-Wert der Dachdämmung von höchstens 0,14 W/(m²K) nach ESanMV
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten von der dena-Expertenliste
  • Antrag beim BAFA muss VOR der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden
  • Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Ausführung durch einen Fachunternehmer (Handwerksrolle)
  • Fachunternehmerbestätigung nach Abschluss der Maßnahme
  • Umfeldmaßnahmen (Gerüst, Baustelleneinrichtung) sind förderfähig, wenn sie für die Maßnahme erforderlich sind

Förderfähige Dämmung vom Fachbetrieb

Wir kennen die BAFA-Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Dämmung den geforderten U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht. Inklusive Fachunternehmerbestätigung.

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Steuerbonus nach §35c EStG

Alternative zum BAFA-Zuschuss: Selbstnutzende Eigentümer können die Kosten der Dachdämmung über drei Jahre von der Steuer absetzen. Kein Förderantrag nötig, der Nachweis läuft über die Steuererklärung.

Steuerermäßigung

Jahr 1 und 2

je 7% der Aufwendungen

Jahr 3

6% der Aufwendungen

Gesamt

20% über 3 Jahre

Max. förderfähige Kosten

200.000 Euro/Objekt

Max. Steuerermäßigung

40.000 Euro/Objekt

Voraussetzungen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum (keine Vermietung)
  • Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein
  • Durchführung durch einen Fachunternehmer mit Bescheinigung nach amtlichem Muster
  • U-Wert der Dachdämmung von höchstens 0,14 W/(m²K) gemäß ESanMV
  • Kein gleichzeitiger Bezug von BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme
  • Nachweis erfolgt über die Einkommensteuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen)

BEG-Zuschuss oder Steuerbonus?

Beide Programme fördern dieselbe Maßnahme, dürfen aber nicht miteinander kombiniert werden. Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme

§35c Absatz 3 EStG schließt die Kombination ausdrücklich aus: Wer für eine energetische Maßnahme den BEG-Zuschuss erhält, darf für dieselbe Maßnahme keinen Steuerbonus geltend machen. Die Regelung gilt pro Maßnahme, nicht pro Gebäude. Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Gebäude ist eine Aufteilung auf beide Programme möglich.

BEG-Zuschuss bevorzugen, wenn:

  • Sofortige Auszahlung gewünscht (nicht über 3 Jahre verteilt)
  • Vermieter (§35c nur für Selbstnutzer)
  • iSFP vorhanden: Fördersatz steigt auf 20%
  • Hohe förderfähige Kosten: Mit iSFP bis 60.000 Euro/WE
  • KfW Ergänzungskredit gewünscht (nur mit BEG-Bescheid)

Steuerbonus bevorzugen, wenn:

  • Förderantrag wurde versäumt (§35c braucht keinen Vorab-Antrag)
  • Kein Energieberater eingebunden (bei §35c reicht die Fachunternehmerbestätigung)
  • Maßnahme bereits begonnen oder abgeschlossen
  • Steuerersparnis ist durch hohen persönlichen Steuersatz attraktiver
  • Max. 200.000 Euro förderfähige Kosten reichen aus

Förderantrag Schritt für Schritt

Der Ablauf beim BEG-Zuschuss folgt einer festen Reihenfolge. Die Einhaltung ist entscheidend: Wer den Handwerker vor dem Förderantrag beauftragt, verliert den Anspruch.

1

Energieberater beauftragen

Einen Energieeffizienz-Experten von der dena-Expertenliste einbinden. Der Experte prüft das Gebäude, erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und berechnet den erreichbaren U-Wert. Optional: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für den 5% Bonus.

2

Förderantrag stellen

Antrag beim BAFA online einreichen, BEVOR der Handwerker beauftragt wird. Die TPB des Energieberaters wird beigefügt. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Erst danach dürfen Sie den Auftrag erteilen.

3

Handwerker beauftragen und Maßnahme durchführen

Erst nach Antragseingang den Fachunternehmer beauftragen. Die Beauftragung darf vorher als Vertrag mit aufschiebender Bedingung erfolgen (Klausel: 'Auftrag gilt nur bei Förderzusage'). Der Handwerker führt die Dämmung gemäß TPB aus.

4

Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieberater die Fachunternehmerbestätigung und den technischen Projektnachweis (TPN) beim BAFA ein. Die Rechnung des Handwerkers wird beigefügt. Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss aus.

Bearbeitungszeit: Nach Einreichung aller Nachweise beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto.

Was kostet die Dämmung nach Abzug der Förderung?

Unser Kostenrechner berechnet die voraussichtlichen Kosten und zeigt, wie viel Förderung Sie erwarten können.

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Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Die wichtigsten Fragen zu Förderprogrammen, Voraussetzungen und dem Antragsprozess für die Dachdämmung.

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Förderung sichern und Kosten senken

Wir arbeiten mit Energieberatern zusammen und kennen den Förderprozess. Von der Antragstellung bis zur Fachunternehmerbestätigung begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren.